| | | Diese Liste kann nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben, da sehr viele Tatbestände unter gewissen Voraussetzungen steuerlich berücksichtigungsfähig sind. Bitte führen Sie alle belegbaren, hier nicht beispielhaft aufgeführten Fakten auf, von denen Sie selbst glauben, dass steuerliche Berücksichtigung möglich sein könnte. |
| | | 01. Arbeitsmittel |
| • Arbeitsmittel mit Anschaffungskosten bis zu 410,00 € ( ab VAZ 2008 150,00 €) brutto |
| Aktentasche, Berufskleidung, Brille, Bücherregal, Büromaterial, Büroutensilien, Büroschrank, Fachzeitschriften, Fachbücher, Faxgerät, Fotokopiergerät, Ordner, Papierkorb, Schreibmaschine, Schreibtisch, Werkzeuge, Sonstiges. | | • Arbeitsmittel mit Anschaffungskosten von über 410,00 € ( ab VAZ 2008 150,00 €) brutto | | Büromöbel, Computer, Fotokopiergerät, Sonstige Anschaffungen. | | | | 02. Arbeitszimmer |
| • ansetzbar, wenn a) bis VAZ 2006 – die betriebliche oder berufliche Nutzung mehr als 50% der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit beträgt oder wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, b) ab VAZ 2007 – das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet | | • Arbeitszimmeranteil im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche, Gesamtwohnfläche (incl. Arbeitszimmer) lt. Vermessung/Mietvertrag m², Fläche des Arbeitszimmers m², Anteil des Arbeitszimmers in % |
| • Abschreibung (bei Eigentum), Grundsteuer Haus- und Grundeigentümerverein, Hausverwaltung, Instandhaltungskosten, Miete, Müllgebühren, Reinigungskosten, Schornsteinfeger, Sonstige Umlagen Strom, Gas ,Wasser Versicherungen, Zinsen, sonstige Kosten |
| |
| weiter | |