| Familieneinkünfte 59.000 DM/30.166 € | |
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| § 24 Abs.1 Nr.1 - Tab. A 1/10 | 83,00 € |
| § 27 Abs.1 | |
| Geschätzter Wert vor Abzug der Werbungskosten | |
| 61.500 DM / 31.444 € / Tab. A 1/20 | 41,50 € |
| | 124,50 € |
| zuzüglich 16 % Umsatzsteuer | 19,92 € |
| Bruttomindestgebühr lt. GebV für Steuerberater | 144,42 € |
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| Gemäß § 24 Abs.1 Nr.1 StBGebV wird die Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte gefertigt. |
| Gemäß § 27 Abs.1 StBGebV wird der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ermittelt. |
| Sollten Sie Ihren Wohnsitz im Einzugsgebiet von Berlin haben, stehe ich Ihnen nach Vereinbarung auch innerhalb der gewöhnlichen Praxiszeiten persönlich zur Verfügung. |