| | Ich biete Ihnen die Möglichkeit, Ihren Lohnsteuer-Jahresausgleich, Einkommensteuer-Erklärung oder auch Ihre Buchhaltung schnell und bequem von mir erstellen zu lassen. Die Kommunikation kann selbstverständlich mittels moderner Medien per eMail (PDF-Dateien) Fax, Post oder Telefon erfolgen. |
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| | Hiermit biete ich Ihnen in allen Regionen Deutschlands meinen neuen Internet-Dienst zur Erstellung des jährlichen Lohnsteuer-Jahresausgleiches oder auch anderer Steuererklärungen an. Ich bin auch bereit, Ihren Jahresabschluss und Ihre kompletten Steuererklärungen aufgrund Ihrer Buchführung zu erstellen. Auch Ihre Buchführung würde ich gerne erstellen, sofern Sie mir per PDF-Datei Ihre Belege zur Verfügung stellen. Meine Leistungen sind fachlich kompetent und für Sie schnell und bequem vom "Sessel" aus in Anspruch zu nehmen. Ich erstelle Ihre Steuererklärungen aufgrund Ihrer Angaben und Unterlagen und sende diese von Ihnen unterschriftlich vollzogen auf Wunsch auch direkt ans Finanzamt. |
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| | Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch eine Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung. |
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| | Ergänzende Fragen zu den von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen erfolgen per eMail, Telefon, Fax oder ggf. auch per Brief. Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Keine lästige Terminvereinbarung, Terminvorbereitung, Terminwahrnehmung, Fahrzeit oder Freistellung von der Arbeit, weil die Geschäftszeit des Steuerberaters nicht mit Ihrer Arbeitszeit in Einklang zu bringen ist. Online bin ich für Sie in der Regel 24 Stunden per eMail erreichbar, auch oft am Wochenende. |
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| | In der Regel erhalten Sie sogar schon am Wochenende ein Honorarangebot, sofern Sie mir das auf meiner Seite vorbereitete Online-Formular ausfüllen und übersenden. Das Honorarangebot ist natürlich für Sie unverbindlich und völlig kostenlos. |
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| | Ihr Vertrauen ist mir wichtig, deshalb haben Sie auch innerhalb der üblichen Bürozeiten telefonisch unter 030 793 40 51 die Möglichkeit, Fragen zu dem Ablauf der Beauftragung oder zum Honorar zu stellen. Selbstverständlich können Sie Ihre Anfrage auch per eMail oder Fax (siehe Impressum) stellen. Steuerliche Fragen können in der Regel jedoch nicht vor Auftragserteilung erteilt werden. Ich bitte hier um Verständnis. |
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| | Mit meiner Beauftragung gehen Sie keinerlei Risiko ein, da die Honorarzahlung erst 14 Tage nach Übersendung der fertigen Steuererklärung oder Leistung fällig wird. |